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1290. April 16. In Kloster Leubus.

16 Kal. Maji.

Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Glogau, bestättigt seinen Getreuen, den Gebrüdern, genannt von Muczelnicz, dem Ritter Nicol. und Pasko, Erbherren in Orsk (Urschkau), deren Letzterem er die Jungfrau Sophia, die Dienerin seiner Gemahlin, verlobt hat, den Besitz dieses Gutes mit voller Freiheit von allen Lasten und Diensten, ausser dass im Falle eines feindlichen Einfalles einer der Brüder dem Herzog zur Hilfe dienen solle, und dass sie, wozu sie sich gutwillig verstanden haben, von 3 Hufen in Urschkau je einen Vierdung Zins geben, indem sonst die Aecker sandig und Ueberschwemmungen ausgesetzt sind. Die Besitzer sollen volle Jurisdiktion, die Oderfischerei innerhalb der Grenzen der Güter, das Recht zu Jagd und Vogelfang haben.

Z.: Barth. v. Domascyn, Dirsco v. Cobilaglowa, Bogusch v. Stwolna, Sulco v. Suckolow, Bernhard (in dem Abdruck ist hier noch der offenbar entstellte Name Rexdede [etwa de Der ?] zugefügt), Dirsko de Strupin und Jordan herzogl. Notar, Ausfertiger dieses.


Staatsarch. Privilegienb. von Winzig und Raudten ans dem Ende des XVI. Jahrh. f. 26 (2. Zählung), ein Abdruck aus einem andern Copialbuche, das jedoch viel schlechteren Text hat, von Graf Stillfried in Ledeburs Archiv III. 161. Die Echtheit der ganzen Urk. wird sehr zweifelhaft durch die für jene Zeit sehr ungewöhnliche Fassung, namentlich die 1290 kaum erhörte Notarsformel: qui presentia habuit in commisso (vgl. schles. Zeitschrift X. 381), und auch durch die sonst nicht vorkommenden Zeugen. Vgl. dazu die andre Urschkauer Urk. von 1281 April 16.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.